Stand: Oktober 2024
Die gesamte Abwicklung von Projekt-, Programmier- und Designaufträgen, die Vergütung unserer Leistungen, Rechts-, Urheberrechts- und Steuerfragen basieren auf den Richtlinien des AGD, Allianz deutscher Designer. Der im Schriftverkehr und insbesondere in den Rechnungen und Angeboten von Anselm Hannemann Webentwicklung enthaltene Hinweis auf die gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezieht sich auf die hier aufgeführten Bestimmungen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend schriftlich (bzw. elektronisch) widersprochen wird.
Urheberrecht
Jeder an uns (Anselm Hannemann) erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen ausgerichtet ist. Sämtliche Entwürfe, Reinzeichnungen und andere gestalterischen Leistungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von uns weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt uns, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart. Für Programmierleistungen werden die Rechte eingeräumt, die eine Nutzung der Webservices dauerhaft ermöglichen. Für eine Umlizensierung und Rechtefreigabe an Dritte (z.B. Open Source) muss eine entsprechende Vereinbarung schriftlich vorliegen.
Anselm Hannemann überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
Anselm Hannemann hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Anselm Hannemann zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 100% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt. Weist der Auftraggeber nach, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, ist die Höhe des Schadenersatzes entsprechend anzupassen.
Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
Vergütung
Programmierleistungen, Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des Angebotes bzw. nach Vereinbarung auf einer Stundensatz- oder Tagessatzbasis. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die zusätzliche Vergütung für die Nutzung. Werden Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so sind wir berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
Eine Anfertigung von Entwürfen, Programmierleistungen, sowie Projektmanagementleistungen und Tätigkeiten, die für die Erfüllung des Projektes notwendig sindund für den Auftraggeber erbracht werden, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Fälligkeit der Vergütung
Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von Anselm Hannemann hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung, sofern nicht anders vereinbart.
Sofern nicht anders auf der Rechnung vereinbart gilt ein Zahlungsziel von 14 Tagen nach Rechnungserhalt. Danach gerät der Kunde automatisch in Verzug.
Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen in Höhe von 7% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt hiervon unberührt.
Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung bzw. administrative oder operative Arbeiten im IT-Bereich werden nach dem anfallenden Zeitaufwand gesondert berechnet.
Anselm Hannemann ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Anselm Hannemann entsprechende Vollmacht zu erteilen.
Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von Anselm Hannemann abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber Anselm Hannemann im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
Auslagen für technische Nebenkosten, die für den Auftrag anfallen, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
Reisekosten sowie Spesen für Reisen, welche im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
Eigentumsvorbehalt
An Code, Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Anselm Hannemann ist nicht verpflichtet, offene Daten oder Layouts an den Auftraggeber herauszugeben bzw. Quellcode offenzulegen. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und ggf. gesondert zu vergüten. Hat Anselm Hannemann dem Auftraggeber Computerdateien für Designaufträge zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von Anselm Hannemann geändert werden. Quellcode darf in vereinbartem Rahmen genutzt, verändert und übernommen werden, eine urheberrechtliche bzw. Lizenzänderung bedarf einer gesonderten Vereinbarung und kann zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
Bis zur völligen Bezahlung bleiben alle Nutzungsrechte an dem Projektergebnis (Print, on- und offline-Medien) im Besitz des Urhebers Anselm Hannemann, alle vorläufig eingeräumten Veröffentlichungsgenehmigungen können bis zur vollständigen Bezahlung jederzeit widerrufen werden. Das gilt ausdrücklich auch für den Bereich des Web-Designs und der Programmierung.
Webdesign
Anselm Hannemann räumt dem Kunden das ausschließliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die Website zu nutzen. Die Einräumung der Nutzungsrechte wird erst wirksam (§158 Abs. 1 BGB), wenn der Kunde die gern.§ 5.3 und § 1.4 dieses Vertrages geschuldete Vergütung vollständig an Anselm Hannemann entrichtet hat.
Sofern nicht anders vereinbart, wird an geeigneter Stelle auf der Website ein Hinweis auf die Urheberstellung von Anselm Hannemann aufgenommen. Der Kunde ist nicht berechtigt, solche Hinweise ohne Zustimmung des Auftragnehmers zu entfernen.
Das Nutzungsrecht gilt nur für die Nutzung der Website insgesamt bzw. von Bestandteilen der Website im Internet. Der Kunde ist nicht berechtigt, einzelne Gestaltungselemente der Website oder die vollständige Website in anderer Form — insbesondere in gedruckter Form — zu nutzen.
Korrektur, Produktionsüberwachung und Produktmuster
Vor Ausführung der Vervielfältigung sind Anselm Hannemann Korrekturmuster vorzulegen. Die Produktionsüberwachung durch Anselm Hannemann erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist Anselm Hannemann berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Er haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber Anselm Hannemann 5 bis 10 einwandfreie ungefaltete Belegexemplate unentgeltlich. Anselm Hannemann ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden. Bei Webdesign oder -programmierleistungen wird dem Auftragnehmer das Recht eingeräumt, das Projekt zu werblichen Zwecken darzustellen, zu beschreiben und mit Firmenname und anderen Details zu veröffentlichen. Hierzu erhält der Auftragnehmer die entsprechenden Nutzungsrechte für Markennamen sowie das Firmenlogo.
Haftung
Anselm Hannemann haftet für entstandene Schäden an ihm überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Anselm Hannemann verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet er für seine Erfüllungsgehilfen nicht.
Sofern Anselm Hannemann notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von Anselm Hannemann. Anselm Hannemann haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung von Anselm Hannemann.
Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet Anselm Hannemann generell nicht.
Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind binnen 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich oder in Textform bei Anselm Hannemann geltend zu machen. Alle anderen Mängel verjähren in einem Jahr nach Abnahme des Werkes.
Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Anselm Hannemann behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Anselm Hannemann eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann Anselm Hannemann auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller Anselm Hannemann übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Anselm Hannemann von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
Sicherheit
Der Auftraggeber übernimmt die Programmierleistungen zum Zeitpunkt der Abnahme wie übergeben. Ein hieraus oder später auftretendes Sicherheitsrisko kann Anselm Hannemann nicht angelastet werden, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Der Kunde (Auftraggeber) ist dafür verantwortlich die Sicherheit zu gewährleisten und regelmäßig eigenständig zu überprüfen.
Funktion und Qualität von Quellcode
Anselm Hannemann liefert zum Zeitpunkt der Beauftragung angemessen und nach bestem Wissen geschriebenen Quellcode für Webseiten und Software. Die Anforderungen an die Kompatibilität mit älteren Geräten wird im Projektvertrag festgehalten. Alternativ gilt, dass die jeweils zum Zeitpunkt der Beauftragung gängisten Betriebssysteme und deren aktuellste Software funktionsfähig ist.
Anselm Hannemann übernimmt keinerlei Gewähr für die Lauffähigkeit von Quellcode auf zukünftigen Systemen oder Softwareversionen. Anpassungen auf neuere Systeme bedürfen eines neuen Auftrags und werden entsprechend berechnet.
Anselm Hannemann ist nicht verpflichtet, eventuell mit übergebene Software (z.B. Webseiten CMS) nach Auftragsabnahme zu aktualisieren oder über neue Versionen zu informieren. Die Nutzung erfolgt seitens des Auftraggebers auf eigene Gefahr.
Schlussbestimmungen
Erfüllungsort ist der Sitz von Anselm Hannemann, Iffeldorf.
Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist München, Deutschland.